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Der Verband der Familienunternehmer warnt vor gravierenden Folgen für den Standort Deutschland, falls das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann bezeichnete eine solche Feststellung gegenüber der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe) als das schlimmste denkbare Szenario.

Nach Ostermanns Einschätzung würde die unternehmerische Substanz im Land bei den aktuellen Steuersätzen erheblich gefährdet, sollten die Verschonungsregeln fallen. Eine Erbschaftsteuer, die die besondere soziale Funktion von Betriebsvermögen nicht anerkenne, wäre ihrer Aussage zufolge nicht nur für die Unternehmen selbst fatal, sondern auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Wohlstand.

Ein Urteil, das das Ende der Verschonung auslöste, würde laut Ostermann wie ein „Peitschenschlag“ für private Investitionen wirken. Unternehmer würden dadurch abgeschreckt, in Deutschland zu investieren.

Schon heute werden nach Darstellung der Verbandspräsidentin Unternehmensanteile ins Ausland verlegt. Sie führt das auf die übrigen schlechten Standortbedingungen in Deutschland zurück.

Entscheidend sei aus Sicht Ostermanns, dass das Gericht in Karlsruhe anerkenne, dass Betriebsvermögen nicht einfach Privatvermögen sei. Die Übertragung eines Familienunternehmens auf die nächste Generation müsse möglich bleiben, ohne dem Betrieb die Liquidität für Investitionen und Wachstum zu entziehen. Andernfalls seien die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen und die Arbeitsplätze gefährdet, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Montag und Dienstag mündlich über die Erbschaftsteuer. Ein Urteil wird Ende des Jahres oder Anfang 2027 erwartet.